Mit den Ehrungen soll den Mitgliedern für besondere Leistungen und Treue die Dankbarkeit des Vereins übermittelt werden. Gleichzeitig soll durch die Ehrungen die Verbundenheit mit dem Verein gefestigt werden. Die Ehrenordnung hat dabei den Zweck, die Ehrenbekundungen unter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes zu standardisieren und damit zu vereinfachen (Transparenz).

Vorschlagsberechtigt sind alle Mitglieder und Vereinsorgane. Vorschläge sind zu  begründen und beim geschäftsführenden Vorstand schriftlich einzureichen (vgl. Anlage zur Ehrenordnung). Jede Ehrung, die im Rahmen dieser Ehrenordnung nach Gruppe (B) und (C) oder durch einen Fachverband/Gruppe (D)  einem Mitglied verliehen wird, ist im Ehrungsregister des Vereins festzuhalten. Urkunden sind so auszustellen, dass Art bzw. Anlass der Ehrung daraus hervorgeht.

Für die Durchführung der Ehrenordnung ist der/die 1. Vorsitzende, im Verhinderungsfalle sein/e Stellvertreter/in  verantwortlich.

A) Verdiente Mitglieder

Für die Würdigung von Leistungen und Verdiensten, die nicht den nachfolgend genannten Kriterien [Gruppe (B), (C), (D) ] entsprechen, besteht die Möglichkeit einer persönlichen Anerkennung verbunden mit einer Urkunde, einem Geschenk oder Gutschein.

Auf  Empfehlung einer Abteilung oder des geschäftsführenden Vorstandes beschließt der Gesamtvorstand unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und unter Erläuterung der Gründe über Art und Weise der Ehrung. Diese Form der Ehrung kann innerhalb einer Abteilung und von einer Abteilung selbst vorgenommen werden oder auch auf der jährlichen Mitgliederversammlung.

B) Auszeichnungen für langjährige Mitgliedschaften, für verdiente Mitglieder der Vereinsführung und der Abteilungen, für Aktive und Übungsleiter mit besonderen sportlichen Erfolgen

Die Mitglieder werden bei folgenden Voraussetzungen wie folgt ausgezeichnet:

  1. 25jährige Vereinsmitgliedschaft  -  silberne Vereinsnadel mit Urkunde
  2. 40jährige Vereinsmitgliedschaft  -  goldene Vereinsnadel mit Urkunde
  3. 50, 60, ab 70 in 5-Jahresschritten längere Vereinsmitgliedschaft - Urkunde und Präsent
  4. 10jährige Vorstandszugehörigkeit, Abteilungs- bzw. Übungsleitertätigkeit  - silberne Vereinsnadel mit Urkunde
  5. 20jährige Vorstandszugehörigkeit, Abteilungs- oder Übungsleitertätigkeit  - goldene Vereinsnadel mit Urkunde   
  6. nachweislich über 10 Jahre  aktive sportlicher Betätigung und Teilnahme an mindestens 25 Wettkämpfen größerer Art oder nachweislich mindestens 250 Ligaspieleinsätze Fußball -    silberne Vereinsnadel mit Urkunde
  7. nachweislich über 15 Jahre  aktive sportlicher Betätigung und Teilnahme an mindestens 25 Wettkämpfen größerer Art oder nachweislich mindestens 400 Ligaspieleinsätze Fußball -    goldene Vereinsnadel  mit Urkunde  

Die Auszeichnung erfolgt im Rahmen der Jahreshauptversammlung oder bei einem Vereinsjubiläum Alle zu ehrenden Mitglieder erhalten rechtzeitig eine schriftliche Einladung  durch den Vorstand. Bei entschuldigter Abwesenheit wird die Ehrung bei passender Gelegenheit nachgeholt. Ansonsten wird die Auszeichnung beim Vorstand (zur Abholung) aufbewahrt.  

C) Ehrenmitgliedschaft / Ehrenvorsitz

1. Ehrenmitglieder

Mitglieder, die sich außergewöhnlich um die Entwicklung des Vereins verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Gesamtvorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.  Sie müssen im Besitz der goldenen Vereinsnadel sein und sollten mindestens 50 Jahre dem Verein angehören. Beschließt die Mitgliederversammlung die Ernennung, erfolgt diese mit der Überreichnung einer Urkunde und der Ehrenmitgliedskarte. Mit der Ernennung zum Ehrenmitglied sind folgende Privilegien verbunden:

  • beitragsfreie Mitgliedschaft
  • freier Eintritt zu allen Veranstaltungen des Vereins für zwei Personen. Für die zweite Person gilt der freie Eintritt nur in Begleitung des Ehrenmitgliedes. Die Ehrenmitgliedskarte ist nicht übertragbar auf Dritte. 

2. Ehrenvorsitzender

Ehrenvorsitzender ist eine besondere Ehrung. Sie kann durch Beschluss des Gesamtvorstandes  verdienten ehemaligen Vorsitzenden nach Ausscheiden aus dem Amt zuteil werden, wenn

  • sie über mehrere Jahre, mindestens drei mal zwei Amtsperioden mit jeweils zwei Jahren das Amt des 1. Vorsitzenden ausgeübt haben  (insgesamt 12 Jahre),
  • sie sich in diesem Zeitraum durch herausragende Leistungen für den Verein besonders verdient gemacht haben,
  • auf deren weitere beratende Hilfe und Mitwirkung man im Vorstand und Verein Wert legt

Die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden wird auf  Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung beschlossen und mit der Übergabe einer Urkunde bescheinigt. Als Ehrenvorsitzender ist dieser berechtigt, auch weiterhin beratend an Vorstandssitzungen teilzunehmen. Der Ehrenvorsitz schließt die Ehrenmitgliedschaft mit den entsprechenden Privilegien ein.

D) Überregionale Ehrungen

Auf Vorschlag des Vorstandes und den Abteilungen können bei den zuständigen Fachverbänden Ehrungen beantragt werden. Ehrungsrelevant sind dabei die Auszeichnungsrichtlinien der Verbände mit ihren Untergliederungen sowie die Auszeichnungen des Vereins beginnend ab Punkt A.

Darüber hinaus können der Gemeinde Dornburg, dem Landkreis Limburg-Weilburg, dem Land Hessen und der BRD verdiente Sportler und ehrenamtlich tätige Mitglieder  zur Auszeichnung vorgeschlagen werden. Vorschlagsberechtigt ist der Gesamtvorstand. Die Beantragung erfolgt durch den geschaftsführenden Vorstand.

E) Regelung der Vorgehensweise bei Geburtstagen, Tod und Jubiläen

  1. Ab dem 50. Lebensjahr alle 10 Jahre und ab dem 70. Lebensjahr alle 5 Jahre überbringt der Verein Geburtstagsgrüße mit Glückwunschkarte und mit einem Präsent im Wert von ca. 10 Euro.
  2. Beim Tod von Ehrenmitgliedern, aktiven Mitgliedern im Wettkampfsport,  ehemaligen und gegenwärtigen Vorstandsmitgliedern wird ein Nachruf im Vereinskasten veröffentlicht. Für die v.g. Mitglieder, die sich um den Verein außerordentlich verdient gemacht haben, kann der Nachruf auch noch in der Lokalzeitung veröffentlicht werden. Des weiteren wird ihm/ihr das letzte Geleit  durch repräsentative Mitglieder in Form der mitgeführten Vereinsfahne, einer gebührenden Grabrede bzw. Trauerrede und Niederlegung eines Kranzes/Blumenbuquets geboten. Ersatzweise kann den Angehörigen wunschgemäß eine Geldspende gemacht werden. Entsprechend der Verbundenheit des Verstorbenen mit dem Verein entscheidet der geschäftsführende Vorstand ggf. in Absprache mit der jeweiligen Abteilung über die Art und Weise der Anteilnahme. Die Wünsche der Hinterbliebenen werden berücksichtigt.  Beim Tod eines ordentlichen Mitgliedes kann eine Trauerkarte an die Angehörigen ggf. mit einem Geldbetrag von ca. 20 Euro übergeben werden. Die Handhabung liegt in der Entscheidungsfreiheit des geschäftsführende Vorstandes in Abstimmung mit der jeweiligen Abteilung.
  3. Bei besonderen Anlässen wie Vereinsjubiläen, persönlichen Jubiläen wie Hochzeit, silberne Hochzeit, goldene Hochzeit etc. gratuliert ein Repräsentant des Vereins  -sofern dies dem Vorstand im Voraus bekannt ist und der Verein zu Feierlichkeiten offiziell eingeladen wird. Über Gratulation und Art eines Präsentes entscheidet der geschäftsführende Vorstand in angemessener Weise , nach der Verbundenheit des Jubilars mit dem Verein.


Diese Ehrenordnung wurde gemäß § 11der Vereinssatzung  am xx.xx.xxxx vom Gesamtvorstand beschlossen und tritt ab diesem Tag in Kraft. Die Ehrenordnung ersetzt alle bisherigen Fassungen.  

Dornburg-Frickhofen, im
Der Vorstand